Sitzung: 15.05.2018 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 14, Nein: -, Enthaltungen: 3
Vorlage: 11/1186
Beschluss:
Der Ausschuss für
Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden
Beschlussvorschlag für den Rat:
- Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. RT 96 „Rünthe-Ost“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich (siehe Anlage 1) wird begrenzt
- im Norden durch die südliche Grenze der L 736 (Ostenhellweg),
- im Osten durch die Westseite der Grundstücke Kreisstraße 22, Heidestraße 2, 4, 6a, 8, Am Römerlager 3, Gartenstraße 12 und Gartenstraße 7,
- im Süden durch die Nordseite des Sandbochumer Weges vom Grundstück Sandbochumer Weg 35a bis zum Grundstück Sandbochumer Weg 21, ab dort durch die Südseite des Grundstücks Am Römerlager 6,
- im Westen durch die Ostseite der Fußwegeverbindung zwischen der Straße Am Römerlager und dem Sandbochumer Weg sowie die westliche Grenze der Grundstücke Am Römerlager 6, 4 und 2.
- Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der
Nachbargemeinden sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
entsprechend der Anlage 4.
- Der Rat der Stadt
Bergkamen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. RT 96 „Rünthe-Ost“
einschließlich Begründung mit Umweltbericht entsprechend Anlagen 5 und 6
und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Die Anlagen 1, 5 und 6 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Herr
Reichling erläutert die Grundsätze zum Bebauungsplan RT 96. Zudem wird über den
geplanten Ausbau der Straße „Am Römerlager“ informiert. Hierbei seien die
Hinweise berücksichtigt worden und in die Planungen eingeflossen, die während
der durchgeführten Anliegerversammlung vorgetragen worden seien.
Um die zum
01.06.2018 anstehende Umbenennung von „Am Römerlager“ in „An der Bummannsburg“
weiter bekannt zu machen, sei die Presse gebeten, bereits jetzt in ihren
Berichterstattungen den neuen Straßennamen zusätzlich zu nutzen.
Die
Sitzung wird von 18.00 – 18.15 Uhr unterbrochen, um Frau Sigrid Brandt als
stellvertretende Vorsitzende der Siedlergemeinschaft Rünthe-Ost und mehrfachen
Eigentümerin von Grundstücken im Satzungsbereich die Chance einzuräumen, für
die Beratungen relevante Anmerkungen vorzutragen.
Frau
Brandt weist auf die Einstufung des Sandbochumer Wegs als Anliegerstraße und
den Fuß- und Radweg hin, der ausschließlich als solcher genutzt werden sollte.
Zudem wirbt sie für die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung und die
Beibehaltung der abknickenden Vorfahrt unter Einräumung von
straßenverkehrsrechtlichen Befreiungen im Einzelfall, um ein Ausfahren nach
links zu ermöglichen.
Der Vorsitzende sagt im Namen aller Anwesenden zu, dass der Bereich Rünthe-Ost in den Fraktionen verstärkt in den Fokus gerückt werde.