Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 1. Änderungssatzung vom ………. zur Gebührensatzung vom 16.12.2016 zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 16.12.2016, so wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.


Der Ausschussvorsitzende Herr Weirich erklärt, dass es zu diesem Tagesordnungspunkt einen  Antrag der CDU-Fraktion gibt, und bittet das Ausschussmitglied Herrn Heinzel um Erläuterung.

 

Ausschussmitglied Herr Heinzel erklärt, das die Grundidee der CDU-Fraktion eine Senkung der Eigenkapitalverzinsung des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen auf 4,35 % ist.

 

Betriebsleiter Dr.-Ing. Peters verweist auf eine Übersicht der kalkulatorischen Zinssätze im Kreis Unna und erläutert, dass besonders die Stadt Bergkamen im interkommunalen Vergleich, die kalkulatorischen Verzinsung an die  Lebensdauer der einzelnen Anlagegüter angepasst hat und für die Bereiche Abwasser, Abfall, Straßenreinigung und Friedhöfe unterschiedliche kalkulatorische Zinssätze angewendet werden.

 

Die Übersicht über die kalkulatorischen Zinssätze im Kreis Unna ist der Erstschrift der Niederschrift beigefügt.

 

Ausschussmitglied Herr Sparringa weist darauf hin, dass sich die kalkulatorischen Zinsen fast aller Städte und Gemeinden im Kreis Unna an der rechtlich zulässigen Grenze bewegen.

 

Ausschussmitglied Herr Engelhardt möchte das Gebührengefälle zwischen Bergbaukommunen und solchen ohne bergbauliche Vergangenheit über den kalkulatorischen Zinssatz ausgleichen.

 

Dr.-Ing. Peters erklärt, dass der kalkulatorische Zinssatz nur eine Variable in der Gebührenkalkulation ist. Bedingt durch den Bergbau ergibt sich für die Stadt Bergkamen eine höhere Investitionsdichte; auch der höhere technische Aufwand, z. B. für Pumpwerke, hat Auswirkungen auf die Höhe der Abwassergebühren.

 

Der Antrag der CDU-Fraktion erhält im Betriebsausschuss mit 5 Ja Stimmen und 14 Nein Stimmen, somit ist der Antrag abgelehnt.