Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 1 – Unterhaltsvorschuss bei der Buchungsstelle  06.36.02.533900 Sonstige soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 645.150,00 €.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 16.61.01.537400 Kreisumlage.


BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt erklärt zu den nachfolgenden Punkten, dass für seine Fraktion die überplanmäßigen Ausgaben auf eine schlechte Planung schließen lassen. Zum Tagesordnungspunkt 14 merkt er an, ob es nicht günstiger sei, eine eigene Einrichtung zu betreiben.

 

Bündnis 90/DieGrünen-Fraktionsvorsitzender Wehmann erwidert, dass die zum Tagesordnungspunkt 14 gewählte Form die günstigere Form ist. Er ergänzt zudem, dass vor zwei Jahren bei der Haushaltsplanaufstellung nicht zu erkennen war, dass das Unterhaltsvorschussgesetz geändert wird. Hierdurch hat der Bund sich nun finanziell entlastet.

 

Beigeordnete Busch ergänzt diese Aussage mit dem Hinweis, dass auch jede neue KiTa der Stadt Kosten von rund einer halben Million erzeugt. Bei der Planung der Haushaltsjahre war die neue KiTa in der Eichendorffstraße nicht absehbar.