Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt über die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 2 und 3 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen
entsprechend der Stellungnahmen der Verwaltung gemäß Anlage 3 zu entscheiden.
2.
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die Gesamtabwägung aller im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 1 bis 3.
3.
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplan Nr. OA 122 „Jahnstraße/Museumsplatz“
einschließlich Begründung als Satzung. Der Bebauungsplan soll gemäß § 214 Abs.
4 BauGB rückwirkend zum Datum der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
(10.05.2016) in Kraft gesetzt werden.
Die Anlagen 1 bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses und
somit der Niederschrift.