Sitzung: 23.05.2017 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 13
Vorlage: 11/0885
Beschluss:
1.
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt für
den Bebauungsplan Nr. WD 103 / II
„Waldsiedlung Weddinghofen“ ein
ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
2.
Der Rat der Stadt
Bergkamen billigt den überarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. WD 103 / II
„Waldsiedlung Weddinghofen“ und seiner Begründung einschließlich Umweltbericht
entsprechend Anlagen 2 und 3 und beschließt, die erneute öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 2 und 3 BauGB durchzuführen.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB wird bestimmt, dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planunterlagen
abgegeben werden können sowie die Dauer der Auslegung und die Frist zur
Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt werden.
Die Anlagen 2 und 3 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift
SPD-Fraktionsvorsitzender
Schäfer betont wie wichtig seiner Fraktion das Thema Bodensanierung ist. Mit
dem heutigen Beschluss sollen nun die formellen Fehler beseitigt werden.
CDU-Fraktionsvorsitzender
Heinzel bekräftigt die ablehnende Haltung seiner Fraktion aus dem Jahr 2014.
Die CDU betrachtet es auch weiterhin als problematisch, potentiellen Käufern
nicht saubere Böden zu verkaufen.
BergAUF-Fraktionsvorsitzender
Engelhardt schließt sich dieser Meinung an. Zudem bittet er in Zusammenhang mit
der Frage der Entwässerung zu prüfen, ob die vorhandenen Kanäle wie
beispielsweise der Kuhbach ausreichen, wenn noch mehr Wohnbebauung hinzukommt.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing Peters erklärt zum Thema Entwässerung, dass
Starkregenereignisse wie ein Jahrhundertregen nicht abgebildet werden können.
Der Sanierungsplan für die Böden ist detailliert – auch vom OVG – abgeprüft.