Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 13

Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt  für den Bebauungsplan Nr. WD 103 / II „Waldsiedlung Weddinghofen“ ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

 

2.    Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den überarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. WD 103 / II „Waldsiedlung Weddinghofen“ und seiner Begründung einschließlich Umweltbericht entsprechend Anlagen 2 und 3 und beschließt, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 2 und 3 BauGB durchzuführen.

 

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planunterlagen abgegeben werden können sowie die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt werden.

 

Die Anlagen 2 und 3 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift


SPD-Fraktionsvorsitzender Schäfer betont wie wichtig seiner Fraktion das Thema Bodensanierung ist. Mit dem heutigen Beschluss sollen nun die formellen Fehler beseitigt werden.

 

CDU-Fraktionsvorsitzender Heinzel bekräftigt die ablehnende Haltung seiner Fraktion aus dem Jahr 2014. Die CDU betrachtet es auch weiterhin als problematisch, potentiellen Käufern nicht saubere Böden zu verkaufen.

 

BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt schließt sich dieser Meinung an. Zudem bittet er in Zusammenhang mit der Frage der Entwässerung zu prüfen, ob die vorhandenen Kanäle wie beispielsweise der Kuhbach ausreichen, wenn noch mehr Wohnbebauung hinzukommt.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing Peters erklärt zum Thema Entwässerung, dass Starkregenereignisse wie ein Jahrhundertregen nicht abgebildet werden können. Der Sanierungsplan für die Böden ist detailliert – auch vom OVG – abgeprüft.