Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

1.    Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt für den Bebauungsplan Nr. OA 122 „Jahnstraße / Museumsplatz“ ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen zum Zwecke einer rückwirkenden Inkraftsetzung.

 

2.    Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den überarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. OA 122 „Jahnstraße / Museumsplatz“ einschließlich Begründung entsprechend Anlagen 2 und 3 und beschließt die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 2 und 3 BauGB durchzuführen.

 

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planunterlagen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme soll auf zwei Wochen verkürzt werden.

 

Die Anlagen 2 und 3 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

 


Herr Reichling erläutert, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Rahmen des

Klageverfahrens gegen den ablehnenden Bescheid für die Errichtung eines Lebensmittel-

Discounters zwei Mängel im Bebauungsplan Nr. OA 122 “Jahnstraße/Museumsplatz“ festgestellt habe. Auch hier können die Mängel in einem ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 Bausetzbuch geheilt werden. Herr Reichling erläutert anhand einer Präsentation den Verfahrensablauf sowie die entsprechenden Inhalte.