Sitzung: 16.05.2017 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Vorlage: 11/0883
Beschluss:
Der Ausschuss für
Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende
Beschlussfassung:
1.
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt für den Bebauungsplan Nr. OA 122 „Jahnstraße / Museumsplatz“ ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214
Abs. 4 BauGB durchzuführen zum Zwecke einer rückwirkenden Inkraftsetzung.
2. Der Rat der Stadt
Bergkamen billigt den überarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. OA 122
„Jahnstraße / Museumsplatz“ einschließlich Begründung entsprechend Anlagen 2
und 3 und beschließt die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V.
m. § 4a Abs. 2 und 3 BauGB durchzuführen.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB wird bestimmt, dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planunterlagen
abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur
Stellungnahme soll auf zwei Wochen verkürzt werden.
Die Anlagen 2 und 3 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der
Niederschrift.
Herr Reichling erläutert, dass das
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Rahmen des
Klageverfahrens gegen den ablehnenden
Bescheid für die Errichtung eines Lebensmittel-
Discounters zwei Mängel im
Bebauungsplan Nr. OA 122 “Jahnstraße/Museumsplatz“ festgestellt habe. Auch hier
können die Mängel in einem ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 Bausetzbuch
geheilt werden. Herr Reichling erläutert anhand einer Präsentation den
Verfahrensablauf sowie die entsprechenden Inhalte.