Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH, an der die Stadt Bergkamen unmittelbar beteiligt ist, auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrages zu und beauftragt die Vertreter der Stadt Bergkamen in der Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH, entsprechenden Beschlüssen zuzustimmen.

  2. Der Rat der Stadt Bergkamen stimmt der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der VKU-Verkehrsdienst GmbH, an der die Stadt Bergkamen durch die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH mittelbar beteiligt ist, auf der Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Gesellschaftsvertrages zu und beauftragt die Vertreter der Stadt Bergkamen in der Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH, entsprechenden Beschlüssen zuzustimmen.

  3. Der Rat der Stadt Bergkamen stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Westfälischen Verkehrsgesellschaft mbH, an der die Stadt Bergkamen durch die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH mittelbar beteiligt ist, auf der Grundlage des als Anlage 3 beigefügten Gesellschaftsvertrages zu und beauftragt die Vertreter der Stadt Bergkamen in der Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH, entsprechenden Beschlüssen zuzustimmen.

  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die geänderten Gesellschaftsverträge im Rahmen des kommunalrechtlichen Anzeigeverfahrens bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen.