Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt, gemeinsam mit der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen auf der
Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in
der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015 (gemäß der ersten
Überarbeitung vom 20.Juni 2016) einen Förderantrag zum Breitbandausbau zu
stellen.
Der Auftrag steht
unter dem Vorbehalt, dass die Kooperationserklärung der beteiligten Kommunen
zustande kommt und ein kompetenter Kooperationspartner gefunden werden.
Bürgermeister
Schäfer erläutert die Fördervoraussetzungen und die Sinnhaftigkeit eines
gemeinsamen Antrages mit der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen. Da die Stadt
Bergkamen sich offiziell noch in der Haushaltssicherung befindet, besteht die
Chance auf eine 100%ige Förderung. Sollte dies anders interpretiert werden, ist
der dann fällige 10%ige Eigenanteil im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
2018/2019 aufzubringen. Auf Nachfrage von SPD-Fraktionsvorsitzendem Schäfer
erklärt er, dass bisher in der Marina Rünthe, der Industriestraße im Bereich RT
85, der Rünther Straße und dem Logistikparkt an der A 2 Glasfaser liegt.
Bündnis
90/Die Grünen-Stadtverordneter Sparringa fragt nach, wieso das Betreibermodell
vorgeschlagen wird.
Bürgermeister
Schäfer sieht hier den Vorteil, dass bei diesem Modell die Kommune Eigentürmer
ist. Hier kann die Kommune nach spätestens 20 Jahren das Netz veräußern. Auf
Nachfrage von BergAUF-Fraktionsvorsitzendem Engelhardt erklärt er zur Bauweise,
dass dies je nach Bodenbeschaffenheit auch ohne größere Tiefbauarbeiten
erfolgen kann.