Sitzung: 15.12.2016 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 2
Vorlage: 11/0783
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt über die zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Anlage 1.
Die Stellungnahme der Verwaltung
/ Abwägungsvorschlag ist Bestandteil des Beschlusses nach § 3 Abs. 2 BauGB.
- Der
Rat der Stadt Bergkamen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. OA 120
„Wasserstadt Aden“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht
entsprechend Anlagen 2, 3 und 4 und beschließt die zweite öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. §
4a Abs. 3 BauGB.
Es wird bestimmt, dass die Anlagen 2, 3 und 4 Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift sind.
BergAUF-Fraktionsvorsitzender
Engelhardt erklärt, dass seine Fraktion den Bebauungsplan ablehnt, weil das
Gelände nicht vollkommen von Altlasten befreit und auf mit Gift belasteten
Gelände Wohnbebauung zugelassen wird.
Erster Beigeordneter
Dr.-Ing. Peters entgegnet dieser Äußerung. Die potentiellen Grundstückskäufer
können von 1a-Böden ausgehen, da eine ständige Kontrolle durch die
Bodenschutzstelle des Kreises Unna erfolgt.