Sitzung: 06.12.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: 11/0773
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erklärt, dass das letzte Bergwerk vor ca. 15
Jahren geschlossen worden sei, dennoch befinde sich die Stadt weiterhin mitten
im Strukturwandel.
Im Rahmen der
FNP-Werkstattgespräche in den einzelnen Ortsteilen zur zukünftigen Entwicklung
der Stadt, haben die Bürger erklärt, dass sich
Bergkamen multifunktional
weiter entwickeln
solle. Dazu gehöre neben Wohnen, Freizeit und Erholung auch die
Weiterentwicklung
des Wirtschaftsstandortes Bergkamen.
Daher sei auch die Ausweisung
neuer
Gewerbeflächen notwendig.
Unter Bezug auf die
Berichterstattung in der Presse erläutert er die aktuelle regionalplanerische
Bewertung der Gewerbeflächen/Kooperationsflächen
insbesondere im Bereich Rünthe. Laut
RVR sei der vom
Landrat gemeldete Standort “Ost 01-Bergkamen-Rünthe“ auf Grund eines
Fachbeitrags des
Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
(LANUV) nicht als
Kooperationsstandort für eine Gewerbeflächenentwicklung geeignet. Der
Verwaltung liege
dieser Fachbeitrag bisher nicht vor. Er bemängelt die fehlende Transparenz im
Rahmen der
Entscheidungsfindung durch den RVR.
Dr.-Ing. Peters
stellt die Möglichkeiten der zukünftigen Entwicklung der Gewerbeflächen dar.
Bei
realistischer
Betrachtung biete nur der Kraftwerksstandort eine Chance für eine weitere gewerbliche
Entwicklung. Es sei selbstverständlich begrüßenswert, dass der
Kraftwerksstandort
von derzeitigen
Stilllegungsplänen verschont worden sei, dennoch erscheint eine Außerbetriebssetzung
in den nächsten 5-10 Jahren nicht unwahrscheinlich. Für eine zukunftsorientierte
Planung für die nächsten 10-20 Jahre sei es zwingend notwendig, das
STEAG-Gelände in
weitere Planungsüberlegungen mit einzubeziehen. Die Größe des Areals mit
62 ha, sowie die
ausgezeichnete äußere Erschließung mit direkter Lage an der L 736 bzw. an der Bundeswasserstraße
“Datteln-Hamm-Kanal“, seien hervorragende Voraussetzungen für eine
Bewerbung als
Kooperationsstandort.
Vorsitzender
Schäfer merkt an, dass die Bereitstellung von Gewerbeflächen der elementare
Bestandteil einer
zukunftsorientierten Stadtentwicklungspolitik sei. Er äußert sein Unverständnis,
dass das LANUV-Gutachten bisher nicht eingesehen werden konnte.
Stadtverordneter
Heinzel kritisiert, sollten keine neuen Gewerbestandorte ausgewiesen werden, sehe er keine
Erweiterungsperspektive für den Mittelstand und somit den Verlust bzw. die
Verlagerung von Arbeitsplätzen.
Stadtverordneter
Sparringa stört die Einschränkung der Planungshoheit der Stadt Bergkamen
durch die
Entscheidung des RVR. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe die Fläche begutachtet und dabei festgestellt,
dass es durchaus sensible Bereiche gäbe, aber ggfls. auch eine Eignung von
Teilflächen für Gewerbe nachvollziehbar sei.