Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, dass die bisherige Regelung des § 2 Abs. 3 UStG für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführte Leistungen weiterhin angewendet werden soll.
Da es laut
Beigeordnetem Lachmann bisher keine Anwendungsbestimmungen der Finanzverwaltung
gibt, soll durch den Beschluss Zeit gewonnen werden für die Umstellung. Eine
vorzeitige Umstellung ist durch den Beschluss allerdings möglich.
CDU-Fraktionsvorsitzender
Heinzel fragt an, wie sich das Thema zukünftig auf den EBB auswirkt.
Bürgermeister
Schäfer erwidert, dass dies derzeit Spekulation ist, die Angelegenheit aber
beobachtet wird.