Sitzung: 01.06.2016 Kulturausschuss
Beschluss: Kenntnisnahme
Beschluss:
Ausschussvorsitzender Thomas Grziwotz führt den sachkundigen Bürger,
Herrn Martin Blom, gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV.NRW.S.666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2013
(GV.NRW.S.878) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW in sein Amt ein und verpflichtet ihn in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner
Aufgaben.