Beschluss: Kenntnisnahme

Beschluss:

 

Ausschussvorsitzender Thomas Grziwotz führt den sachkundigen Bürger, Herrn Martin Blom, gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2013 (GV.NRW.S.878) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO  NRW in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.