Sitzung: 12.05.2016 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 2
Vorlage: 11/0560
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich (s. Anlage 1) wird begrenzt
- im Nordwesten durch das südliche Ufer/Spundwand des Datteln-Hamm-Kanals zwischen dem Heiler Kirchweg und der Jahnstraße,
- im Nordosten durch den östlichen Straßenrand der Jahnstraße / L 821 zwischen der Brücke über den Datteln-Hamm-Kanal bis zur Trasse der Hamm-Osterfelder-Bahn,
- im Südosten durch die Hamm-Osterfelder-Bahn zwischen dem Bahnübergang Jahnstraße und der Rotherbachstraße und
- im Südwesten durch den heutigen bzw. zukünftigen nordöstlichen Fahrbahnrand des Heiler Kirchwegs bis zum Datteln-Hamm-Kanal.
- Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag zur Beteiligung
der Nachbargemeinden sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
entsprechend der Anlage 5.
- Der
Rat der Stadt Bergkamen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. OA 120
„Wasserstadt Aden“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht entsprechend
Anlagen 6 und 7 und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2
BauGB.
Die Anlagen 1, 6 und 7 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Die Fraktionen von
SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen sowie Stadtverordnete Lohmann-Begander
freuen sich auf den nun folgenden ersten Spatenstich.
BergAUF-Fraktionsvorsitzender
erklärt, dass die Einwände seiner Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Bauen und
Verkehr keine Panikmache war, sondern die Verantwortung zeigt für das geplante
Wohnen dort. Er kritisiert, dass ihm das Bodengutachten nicht digitalisiert zur
Verfügung gestellt worden ist und wird prüfen, ob dies rechtens war. Er gibt
folgende Notiz zum Protokoll:
„Die Fraktion BergAUF warnt
eindringlich davor, eine Wohnbebauung auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Haus
Aden durchzuführen, ohne vorher die vorhandenen und im TABERG-Gutachten
benannten Altlasten komplett abzutragen und auf Kosten der RAG umweltgerecht zu
entsorgen. Eine Abdeckung mit einer Bodenschicht reicht nach Meinung von Herrn
Engelhardt nicht aus, um Gefahren für spätere Bewohner und die Umgebung mit
Sicherheit auszuschließen. Auch die Gefahren durch „Giftmüll unter Tage“ und
„PCB im Grubenwasser“ sind derzeit nicht exakt kalkulierbar. Die Fraktion weist
in diesem Zusammenhang auf die Problematik in „Dorstfeld-Süd“ hin, die sich so
nicht wiederholen darf.“
Laut Bürgermeister Schäfer wurde der Zugriff zum Gutachten nicht
verweigert, es konnte nur nicht digital zur Verfügung gestellt werden.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters verdeutlicht, dass ein Vergleich mit
Do.-Dorstfeld-Süd unzulässig ist. Die Fraktion BergAUF habe das Bodengutachten
TABERG bereits ausführlich eingesehen. Anhand einer Folie zeigt der Erste
Beigeordnete beispielhaft die räumliche Zuordnung der kleinen Altlastenflächen
durch den Gutachter im westlichen Teil der Wasserstadt; danach sind nur ganz
geringe Teilbereiche der Böden als Altlasten-Hotspots zu betrachten. Der Kreis
Unna habe basierend auf diesem Gutachten keine Bedenken gegen die geplante
Wohnnutzung und habe daher die Genehmigung für den Sanierungsplan nach BBodSchG
erteilt. Der Kreis Unna begleite als Kontrollinstanz auch die Arbeiten vor Ort.
SPD-Fraktionsvorsitzender Schäfer und CDU-Fraktionsvorsitzender Heinzel
üben starke Kritik an der Haltung der Fraktion BergAUF, da diese ein so
positives Projekt für die Stadt Bergkamen in negative Schlagzeilen bringt.