Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich (s. Anlage 1) wird begrenzt

 

-       im Nordwesten durch das südliche Ufer/Spundwand des Datteln-Hamm-Kanals zwischen dem Heiler Kirchweg und der Jahnstraße,

-       im Nordosten durch den östlichen Straßenrand der Jahnstraße / L 821 zwischen der Brücke über den Datteln-Hamm-Kanal bis zur Trasse der Hamm-Osterfelder-Bahn,

-       im Südosten durch die Hamm-Osterfelder-Bahn zwischen dem Bahnübergang Jahnstraße und der Rotherbachstraße und

-       im Südwesten durch den heutigen bzw. zukünftigen nordöstlichen Fahrbahnrand des Heiler Kirchwegs bis zum Datteln-Hamm-Kanal.

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der Nachbargemeinden sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 5.

  2. Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht entsprechend Anlagen 6 und 7 und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

    Die Anlagen 1, 6 und 7 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

Die Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen sowie Stadtverordnete Lohmann-Begander freuen sich auf den nun folgenden ersten Spatenstich.

 

BergAUF-Fraktionsvorsitzender erklärt, dass die Einwände seiner Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr keine Panikmache war, sondern die Verantwortung zeigt für das geplante Wohnen dort. Er kritisiert, dass ihm das Bodengutachten nicht digitalisiert zur Verfügung gestellt worden ist und wird prüfen, ob dies rechtens war. Er gibt folgende Notiz zum Protokoll:

Die Fraktion BergAUF warnt eindringlich davor, eine Wohnbebauung auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Haus Aden durchzuführen, ohne vorher die vorhandenen und im TABERG-Gutachten benannten Altlasten komplett abzutragen und auf Kosten der RAG umweltgerecht zu entsorgen. Eine Abdeckung mit einer Bodenschicht reicht nach Meinung von Herrn Engelhardt nicht aus, um Gefahren für spätere Bewohner und die Umgebung mit Sicherheit auszuschließen. Auch die Gefahren durch „Giftmüll unter Tage“ und „PCB im Grubenwasser“ sind derzeit nicht exakt kalkulierbar. Die Fraktion weist in diesem Zusammenhang auf die Problematik in „Dorstfeld-Süd“ hin, die sich so nicht wiederholen darf.“

 

Laut Bürgermeister Schäfer wurde der Zugriff zum Gutachten nicht verweigert, es konnte nur nicht digital zur Verfügung gestellt werden.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters verdeutlicht, dass ein Vergleich mit Do.-Dorstfeld-Süd unzulässig ist. Die Fraktion BergAUF habe das Bodengutachten TABERG bereits ausführlich eingesehen. Anhand einer Folie zeigt der Erste Beigeordnete beispielhaft die räumliche Zuordnung der kleinen Altlastenflächen durch den Gutachter im westlichen Teil der Wasserstadt; danach sind nur ganz geringe Teilbereiche der Böden als Altlasten-Hotspots zu betrachten. Der Kreis Unna habe basierend auf diesem Gutachten keine Bedenken gegen die geplante Wohnnutzung und habe daher die Genehmigung für den Sanierungsplan nach BBodSchG erteilt. Der Kreis Unna begleite als Kontrollinstanz auch die Arbeiten vor Ort.

 

SPD-Fraktionsvorsitzender Schäfer und CDU-Fraktionsvorsitzender Heinzel üben starke Kritik an der Haltung der Fraktion BergAUF, da diese ein so positives Projekt für die Stadt Bergkamen in negative Schlagzeilen bringt.