Sitzung: 10.05.2016 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1
Vorlage: 11/0560
Beschluss:
Der Ausschuss für
Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende
Beschlussfassung:
- Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich (s. Anlage 1) wird begrenzt
- im Nordwesten durch das südliche Ufer/Spundwand des Datteln-Hamm-Kanals zwischen dem Heiler Kirchweg und der Jahnstraße,
- im Nordosten durch den östlichen Straßenrand der Jahnstraße / L 821 zwischen der Brücke über den Datteln-Hamm-Kanal bis zur Trasse der Hamm-Osterfelder-Bahn,
- im Südosten durch die Hamm-Osterfelder-Bahn zwischen dem Bahnübergang Jahnstraße und der Rotherbachstraße und
- im Südwesten durch den heutigen bzw. zukünftigen nordöstlichen Fahrbahnrand des Heiler Kirchwegs bis zum Datteln-Hamm-Kanal.
- Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag zur Beteiligung
der Nachbargemeinden sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
entsprechend der Anlage 5.
- Der
Rat der Stadt Bergkamen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. OA 120
„Wasserstadt Aden“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht entsprechend
Anlagen 6 und 7 und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2
BauGB.
Die Anlagen 1, 6 und 7 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erklärt, dass mit der Erteilung der Seegenehmigung das
wasserrechtliche Verfahren abgeschlossen sei. Dies sei Grundvoraussetzung für die nunmehr
anstehende Fortschreibung des Bebauungsplanverfahrens. Er weist auf den anstehenden
Grundstückskauf durch die Stadt Bergkamen hin. Der Rat werde über die Ermächtigung zum
Kauf des Grundstückes in seiner nächsten Sitzung entscheiden.
Herr Reichling stellt anhand einer Präsentation den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes
OA 120 “Wasserstadt Aden“ vor. Zusätzlich erläutert er die Historie des Verfahrens sowie die
wesentlichen Inhalte des Bebauungsplanes.
Stadtverordneter Pollak dankt der Verwaltung für das Durchhaltevermögen. Der erste
Spatenstich am 21.05.2015 sei als Symbol für die naheliegende Realisierung des herausragenden
Projektes zu sehen.
Stadtverordneter
Miller betont, dass die CDU-Fraktion den
Planentwurf unterstützen werde. Die ursprüngliche Überlegung der CDU, auf dem
Grundstück ein Gewerbegebiet zu errichten, sei zwar vom Tisch, aber in Teilbereichen des B-Planes werde es
auch eine Ansiedlung von Gewerbe geben.
Dr.-Ing. Peters wirbt für das Projekt. Man werde Wohnbebauung, Dienstleister
und Gewerbe mit Qualitätsanspruch an die Architektur mit offenen Armen
empfangen. Im gewerblichen Bereich sähe man gerne Betriebe mit wassersportaffinen Nutzungen bzw.
Dienstleister mit Kreativität, inspiriert durch eine qualitativ hochwertige
Stadtlandschaft am Wasser.
Frau Thylmann werde der Beschlussvorlage nicht zustimmen. Sie habe Bedenken, da
die Themen Grubenwassermanagement und
Feststoffverbringung unter Tage aus ihrer Sicht nicht abschließend
berücksichtigt seien. Sie warnt vor einer Bebauung des Grundstückes und vergleicht
das Vorhaben mit dem Altlastenskandal in
den 80er Jahren in Dortmund-Dorstfeld-Süd.
Dr.-Ing. Peters weist den Vergleich von BergAUF mit einem Altlastenstandort wie
Dortmund- Dorstfeld- Süd entschieden zurück.
Mit solchen Aussagen trage man zu
einer unnötigen Panikmache unter Bürgern und zukünftigen Erwerbern bei.
Bergkamen habe hier ein Vorzeigprojekt für Wohnen und Arbeiten entwickelt. Die
gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse seien durch Gutachten und Untersuchen
nachgewiesen worden. Auch das Sanierungskonzept sei durch den Kreis Unna auf Basis des Gutachtens
TABERG gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) genehmigt worden.