Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die im IV. Quartal 2015 gemäß der
Ermächtigung des § 8 der Haushaltssatzung geleisteten über – und
außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Bergkamen genehmigt nachträglich die in der Anlage 3 a
bereitgestellten Mittel.