Beschluss:
Der Behindertenbeirat der Stadt Bergkamen beschließt, die Fördermittel für die Behindertenarbeit im Haushalts-/Budgetjahr 2016 i. H. v. insg. 6.140 € zu zwei Dritteln als Grundförderung, zu gleichen Teilen aufgeteilt auf alle geförderten Gruppen, und zu einem Drittel anhand der Mitgliederzahlen zum Stand 31.12.2015 wie folgt zu verteilen:
Mitglieder |
2/3 |
1/3 |
Gesamt- |
|
Gruppe/Verein: |
31.12.2015 |
Grundförderung |
nach Mitgliedern |
förderung: |
Behindertengruppe
Wichernhaus |
22 |
454,81 € |
175,20 € |
630,02 € |
Behindertengruppe Martin-Luther-Zentrum |
16 |
454,81 € |
127,42 € |
582,23 € |
Behindertensportgemeinschaft Bergkamen |
97 |
454,81 € |
772,48 € |
1.227,29 € |
Gehörlosenverein
Einigkeit |
7 |
454,81 € |
55,75 € |
510,56 € |
Freundeskreis
der Von-Bodelschwingh-Schule |
34 |
454,81 € |
270,77 € |
725,58 € |
Behindertengruppe
Oberaden (Jochen-Klepper-Haus) |
10 |
454,81 € |
79,64 € |
534,45 € |
Behindertengruppe
Junge
Erwachsene von St. Elisabeth |
7 |
454,81 € |
55,75 € |
510,56 € |
Blinden-
und Sehbehindertenverein Bergkamen |
24 |
454,81 € |
191,13 € |
645,94 € |
Initiative
„Down-Syndrom“ Kreis
Unna e. V. |
40 |
454,81 € |
318,55 € |
773,36 € |
257 |
4.093,33 € |
2.046,67 € |
6.140,00 € |
Hinsichtlich der Verteilung der
Fördermittel für die Behindertenarbeit im Haushalts-/Budgetjahr 2016 wird
eingangs durch Frau Grziwotz, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Frage
aufgeworfen, ob ausschließlich die Betroffenen oder auch Familienangehörige als
Mitglieder gemeldet werden. Die sich anschließende Diskussion kommt allerdings
zu keinem konkreten Ergebnis, da die Nichtbetroffenen in den Gruppen bzw.
Vereinen oft bei der Betreuung und Hilfestellung der betroffenen Angehörigen
bzw. Mitglieder eine wichtige Rolle spielen. Die folgende Abstimmung darüber,
ob die Statuten der Meldebedingungen einer Überarbeitung bedürfen, hat das
einstimmige Ergebnis, dass die bisher übliche Verfahrensweise hinsichtlich der
Meldung der Mitgliederzahlen beibehalten werden soll.