Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW in Höhe von 60.000,00 Euro. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in Höhe von 22.000,00 Euro bei der Buchungsstelle 02.12.07/0009.783100 (Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens für das Feuerwehrgerätehaus Rünthe) und Mehreinnahmen in Höhe von 38.000,00 Euro bei der Buchungsstelle 16.61.01/0203.681100 (Investitionspauschale).
BergAUF-Fraktionsvorsitzender
Engelhardt fragt nach, wieso bei der Planung die Brandschutztreppe nicht schon
berücksichtigt worden ist.
Erster Beigeordneter
Dr.-Ing. Peters sowie Beigeordnete Busch erwidern, dass es sich um eine
zusätzliche Außentreppe aufgrund von Brandschutzvorgaben handelt. Dies hat sich
erst im Laufe der Baumaßnahme nach Absprache mit dem Kreisbrandmeister ergeben.