Beschluss: Kenntnisnahme

 

 


Herr Dr. Harald Friedrich erläutert anhand einer Präsentation das Thema Reststoff-Verbringung und PCB in RAG Grubenwasser.

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Dr. Harald Friedrich und weist auf die Wichtigkeit des Themas hin. Der Ausschuss habe mit der Einladung eines Vertreters der RAG in der Sitzung am 15.09.2015 und der Einladung eines Vertreters des BUND signalisiert, dass man sich in alle Richtungen informieren werde. Ein Vertreter des LANUV konnte nicht für einen Vortrag im Ausschuss gewonnen werden.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erläutert die Absage des LANUV anhand des Schriftverkehrs zwischen LANUV und Verwaltung vom 07.10.15 und zitiert folgendes aus dem Schreiben:

 

Ich bitte um Verständnis, das ich Ihrer Bitte leider nicht nachkommen kann. Neben Ihnen haben sich bereits andere Städte an unser Haus mit gleicher oder ähnlicher Bitte geäußert, denen wir ebenfalls absagen mussten. Zum einen können wir aus Kapazitätsgründen nicht alle anfragenden Städte bedienen, zum anderen werden wir von Seiten des Umweltministeriums zunächst den Umweltausschuss des Landtags mit einem weiteren Bericht, insbesondere zum Thema PCB in Grubenwässern unterrichten, bevor wir die "kommunale Ebene bedienen können".

Ich darf Sie aber darauf aufmerksam machen, dass zum Thema Grubenwasser incl. der PCB-Problematik bereits mehrere Berichte an den Umwelt- bzw. Wirtschaftsausschuss des Landtags vorliegen (z.B. Vorlage 16/2134, Vorlage16/1150, Vorlage16/2631, Vorlage 16/2791) und dass zu dem vom Umweltministerium und Wirtschaftsministerium gemeinsam vergebenen Gutachten zum Thema "Berghohlraumversatz" unter der Internetadresse:  www.umweltauswirkungen-utv.de die Unterlagen des Projektbegleitenden Arbeitskreises zu dem v. g. Gutachten öffentlich zugänglich sind. Hier finden Sie sowohl den Auftrag an die Gutachter wie auch weitere Unterlagen, die Sie mit den v.g. Landtagsberichten in die Lage versetzen, Ihren Ausschuss umfassend zu unterrichten“.

Dr.-Ing. Peters erläutert, dass die Verwaltung die Resolution des Rates 1:1 in Bezug auf das Thema PCB Grubenwasser umgesetzt habe und gibt auf Grund der großen Zahl der Zuhörer auf der Tribüne den Inhalt der Resolution wieder.

 

Herr Kabaca von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen fragt an, welchen Inhalt die Strafanzeige des BUND gegen die RAG habe.

 

Dr. Harald Friedrich antwortet, dass die Strafanzeige sich eigentlich nicht nur gegen die RAG sondern auch gegen die Genehmigungsbehörde hätte richten müssen. Die RAG selbst habe aus seiner Sicht nicht gegen geltendes Recht verstoßen, da entsprechende Genehmigungen für die Einleitung des Grubenwassers vorlagen. Er sehe hier ein Versäumnis bei der Genehmigungsbehörde, die die Problematik PCB im Grubenwasser nicht erkannt habe.

 

Stadtverordneter Engelhardt bedankt sich für den Vortrag und fragt an, ob man PCB aus Grubenwasser filtern könne und ob es dazu eine rechtliche Verpflichtung gebe.

 

Herr Dr. Harald Friedrich antwortet, die RAG habe Genehmigungen zur Einleitung des Grubenwassers erhalten. Eine rechtliche Verpflichtung zur Aufbereitung des Grubenwassers vor Einleitung sei darin nicht enthalten. Die Aufbereitung bzw. die Filterung des Grubenwassers sei grundsätzlich möglich. Die RAG habe Sedimentationsbecken für eine Aufbereitung bereits errichtet, die RAG müsse die vorhandenen Einrichtungen für die PCB Abfiltrierung aufrüsten.

 

Stadtverordneter Pollak sieht es sehr kritisch, falls die PCB-Belastung zum Zeitpunkt der Genehmigung tatsächlich kein Thema war.

 

Herr Dr. Harald Friedrich ergänzt dazu, die PCB-Belastung sei in den behördlichen Genehmigungen früher nicht berücksichtigt worden.