Sitzung: 16.09.2015 Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11/0386
Beschluss:
1. Die
Albert-Schweitzer-Schule, Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen,
Sprache und emotionale und soziale Entwicklung, Westfalenweg 9, 59192
Bergkamen, wird zum Ende des Schuljahres 2015/2016 (31.07.2016) aufgelöst. Die
zum Ende des Schuljahres 2015/2016 noch verbleibenden Schülerinnen und Schüler
der Sekundarstufe I (Klassen 5-10) setzen ihre Schullaufbahn an einem der
Förderzentren (Nord oder Unna) fort. Den zum Ende des Schuljahres noch
verbleibenden Schülerinnen und Schülern der Primarstufe (Klassen 1-4) werden
Angebote des gemeinsamen Lernens unterbreitet oder sie können ihre
Schullaufbahn an den Förderzentren fortsetzen.
2. Die öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und den Städten Bergkamen, Kamen, Lünen,
Selm, Unna und Werne sowie den Gemeinden Bönen und Holzwickede für die
Fortführung einer Schule für Erziehungshilfe (vom 1.1.1997 in der geänderten
Fassung des Jahres 2002) wird zum Schuljahresende 2015/2016 (31.07.2016)
aufgehoben.
3. Die Verwaltung wird
beauftragt, die notwendigen Genehmigungen gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW
einzuholen.
4. An der Fortentwicklung des
Förderschulwesens im Kreis Unna wirken die Städte und Gemeinden über die
Schuldezernentenkonferenz mit.
5. Die Beschlüsse des Rates der
Stadt Bergkamen stehen unter dem Vorbehalt entsprechender Beschlüsse beim Kreis
Unna.
Beigeordnete Christine Busch
erläutert ausführlich die Vorlage der Verwaltung.
Wenn die Empfehlungen aus dem
Gutachen von Dr. Habeck umgesetzt werden,
bedeutet dies, dass die
Erziehungsberechtigten weiterhin eine Wahlmöglichkeit
haben werden, ob sie ihr Kind in
einer Förderschule oder einer allgemeinbildenden
Schule anmelden. Trotz der
Mindestgrößenverordnung ist es nach dem Gutachten
von Dr. Habeck möglich, alle
Schulformen anzubieten.
Der Wunsch der Schulkonferenz der
A.-Schweitzer-Schule auf ein jahrgangsweises
Auslaufen ist ausführlich
diskutiert aber von der Schulaufsicht abgelehnt worden.
Aufgrund der gesetzlichen
Vorgaben gibt es eigentlich keine Wahlmöglichkeit zu
dem Vorschlag, den die Verwaltung
gemacht hat.
Stadtverordneter Thomas Eder
erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese den Beschluß-
vorschlag mittragen wird.
Über die kommunale Ebene hinaus
sieht er allerdings Probleme in der Umsetzung der
Inklusion, z.B. in der
Lehrerversorgung.
Ausschussmitglied Gabriele
Wehmann stellt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
den Antrag, einen Punkt 6 mit
folgendem Wortlaut an die Beschlussfassung anzuhängen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
sich beim Kreis Unna dafür einzusetzen, dass an dem neuen
Förderschulstandort in Bergkamen-Rünthe
nur eine Schulform untergebracht wird.
Stadtverordnete Undine Weirich
erklärt für die SPD-Fraktion, dass diese dem Be-
schlussvorschlag folgen wird.
Aufgrund der Mindestgrößenverordnung gibt es keine
Alternative.
Ausschussmitglied Hannelore
Engelhardt teilt die geäußerte Kritik an der Inklusion
insgesamt. Insofern wird ihre
Fraktion gegen den Beschlussvorschlag stimmen, was
jedoch keine Kritik am
kommunalpolitischen Vorgehen sei.
Ausschussvorsitzender Rüdiger
Weiß erklärt abschließend, dass die Politik sich
seit Monaten mit dem Thema
beschäftigt hat. Das Gutachten sei auf Kreisebene der
Politik insgesamt vorgestellt
worden und im November 2014 hat sich der Ausschuss
für Schule, Sport und
Weiterbildung in Bergkamen mit dem
Gutachten und den Auswirkungen
in Bergkamen befasst.
Abstimmungsergebnis für den
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
2 Ja Stimmen, 1 Enthaltung, 14
Nein Stimmen