Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.   Die Albert-Schweitzer-Schule, Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung, Westfalenweg 9, 59192 Bergkamen, wird zum Ende des Schuljahres 2015/2016 (31.07.2016) aufgelöst. Die zum Ende des Schuljahres 2015/2016 noch verbleibenden Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Klassen 5-10) setzen ihre Schullaufbahn an einem der Förderzentren (Nord oder Unna) fort. Den zum Ende des Schuljahres noch verbleibenden Schülerinnen und Schülern der Primarstufe (Klassen 1-4) werden Angebote des gemeinsamen Lernens unterbreitet oder sie können ihre Schullaufbahn an den Förderzentren fortsetzen.

2.   Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und den Städten Bergkamen, Kamen, Lünen, Selm, Unna und Werne sowie den Gemeinden Bönen und Holzwickede für die Fortführung einer Schule für Erziehungshilfe (vom 1.1.1997 in der geänderten Fassung des Jahres 2002) wird zum Schuljahresende 2015/2016 (31.07.2016) aufgehoben.

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Genehmigungen gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW einzuholen.

4.   An der Fortentwicklung des Förderschulwesens im Kreis Unna wirken die Städte und Gemeinden über die Schuldezernentenkonferenz mit.

5.   Die Beschlüsse des Rates der Stadt Bergkamen stehen unter dem Vorbehalt entsprechender Beschlüsse beim Kreis Unna.


Beigeordnete Christine Busch erläutert ausführlich die Vorlage der Verwaltung.

Wenn die Empfehlungen aus dem Gutachen von Dr. Habeck umgesetzt werden,

bedeutet dies, dass die Erziehungsberechtigten weiterhin eine Wahlmöglichkeit

haben werden, ob sie ihr Kind in einer Förderschule oder einer allgemeinbildenden

Schule anmelden. Trotz der Mindestgrößenverordnung ist es nach dem Gutachten

von Dr. Habeck möglich, alle Schulformen anzubieten.

Der Wunsch der Schulkonferenz der A.-Schweitzer-Schule auf ein jahrgangsweises

Auslaufen ist ausführlich diskutiert aber von der Schulaufsicht abgelehnt worden.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gibt es eigentlich keine Wahlmöglichkeit zu

dem Vorschlag, den die Verwaltung gemacht hat.

 

Stadtverordneter Thomas Eder erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese den Beschluß-

vorschlag mittragen wird.

Über die kommunale Ebene hinaus sieht er allerdings Probleme in der Umsetzung der

Inklusion, z.B. in der Lehrerversorgung.

 

Ausschussmitglied Gabriele Wehmann stellt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

den Antrag, einen Punkt 6 mit folgendem Wortlaut an die Beschlussfassung anzuhängen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sich beim Kreis Unna dafür einzusetzen, dass an dem neuen

Förderschulstandort in Bergkamen-Rünthe nur eine Schulform untergebracht wird.

 

Stadtverordnete Undine Weirich erklärt für die SPD-Fraktion, dass diese dem Be-

schlussvorschlag folgen wird. Aufgrund der Mindestgrößenverordnung gibt es keine

Alternative.

 

Ausschussmitglied Hannelore Engelhardt teilt die geäußerte Kritik an der Inklusion

insgesamt. Insofern wird ihre Fraktion gegen den Beschlussvorschlag stimmen, was

jedoch keine Kritik am kommunalpolitischen Vorgehen sei.

 

Ausschussvorsitzender Rüdiger Weiß erklärt abschließend, dass die Politik sich

seit Monaten mit dem Thema beschäftigt hat. Das Gutachten sei auf Kreisebene der

Politik insgesamt vorgestellt worden und im November 2014 hat sich der Ausschuss

für Schule, Sport und Weiterbildung in Bergkamen mit dem  Gutachten und den Auswirkungen

in Bergkamen befasst.

 

Abstimmungsergebnis für den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

2 Ja Stimmen, 1 Enthaltung, 14 Nein Stimmen