Beschluss:
Der
Betriebsausschuss nimmt den Bericht des EBB zur Abfallmengenentwicklung
Bergkamen 2014 und der Berechnung des Mindestmüllvolumens der
Restmüllentsorgung zur Kenntnis.
Herr Dr.-Ing.
Peters berichtet über die positive Entwicklung bei der Umdeklarierung von Bio-
in Restabfall.
Herr
Engelhardt fragt nach dem Schüttverdichtungsfaktor, da der aktuelle Faktor vor
Einführung der Wertstofftonne ermittelt wurde.
Herr Polplatz
berichtet, dass sich durch die Einführung der Wertstofftonne keine
Veränderungen ergeben (vorher „Gelber Sack“).
Die aktuelle
Berechnung ergibt, dass die in § 12 der Abfallbeseitigungssatzung festgelegten
Mengen rechtlich zulässig sind.