Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der in der Anlage 2 und 3 dargestellten Bebauungskonzepte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Anschließend sollen die Pläne für 14 Tage im StA 61 zur Einsicht ausgelegt werden. Ergänzend erfolgt in dieser Zeit eine Beteiligung über das Internet.

 

Die Anlagen 1, 2 und 3 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.