Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt, auf Grundlage der in der Anlage 2 und 3 dargestellten
Bebauungskonzepte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1)
BauGB in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Anschließend sollen die
Pläne für 14 Tage im StA 61 zur Einsicht ausgelegt werden. Ergänzend erfolgt in
dieser Zeit eine Beteiligung über das Internet.
Die Anlagen 1, 2 und
3 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.