Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 12, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, über die im Rahmen des Verfahrensschrittes „Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB“ vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung  gemäß Anlage 3 zu entscheiden.

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Gesamtabwägung aller im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 2 und 3.

 

3.       Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplan Nr. WD 103 / II „Waldsiedlung Weddinghofen“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht entsprechend Anlagen 4 und 5 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

 

 

Die Anlagen 2 bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.


Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erklärt, dass mit dem Testat des Kreises Unna der Standort eindeutig zur Wohnbebauung freigegeben ist.

 

Für CDU-Stadtverordneten Pufke ist nach derzeitigem Stand alles im rechtlichen Rahmen. Allerdings überwiegen bei seiner Fraktion nach Abwägung aller Stellungnahmen nun die Risiken.

 

Da das Gebiet aus der Bergaufsicht entlassen ist, besteht für SPD-Fraktionsvorsitzenden Schäfer die Verpflichtung, neue Baugebiete zur Verfügung zu stellen. Für ihn verwunderlich ist die Haltung der CDU, die beim Aufstellungsbeschluss noch zugestimmt hatte.

 

BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt sieht immer noch giftige Stoffe auf dem Gelände. Die Sanierung müsste viel aufwendiger Betrieben werden. Zudem sei es nicht kommunale Aufgabe, Flächen des Bergbaus zu veräußern.

 

Bündnis 90/Die Grünen-Fraktionsvorsitzender Wehmann macht deutlich, dass den Ansiedlungswilligen bewusst gemacht werden muss, wo sie wirklich hinziehen.

 

Abschließend erläutert CDU-Fraktionsvorsitzender Heinzel die Änderung der Auffassung seiner Fraktion insbesondere damit, dass die Sanierung des Geländes zu gering ausfällt.