Sitzung: 11.12.2014 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 12, Enthaltungen: 1
Vorlage: 11/0195
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt, über die im Rahmen des Verfahrensschrittes „Öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB“ vorgebrachten Stellungnahmen
entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung gemäß Anlage 3 zu entscheiden.
- Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt die Gesamtabwägung aller im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 2 und 3.
3. Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplan Nr. WD 103 / II
„Waldsiedlung Weddinghofen“ einschließlich Begründung mit
Umweltbericht entsprechend Anlagen 4 und 5 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Anlagen 2
bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erklärt, dass mit dem Testat des Kreises Unna der
Standort eindeutig zur Wohnbebauung freigegeben ist.
Für
CDU-Stadtverordneten Pufke ist nach derzeitigem Stand alles im rechtlichen
Rahmen. Allerdings überwiegen bei seiner Fraktion nach Abwägung aller
Stellungnahmen nun die Risiken.
Da das Gebiet
aus der Bergaufsicht entlassen ist, besteht für SPD-Fraktionsvorsitzenden
Schäfer die Verpflichtung, neue Baugebiete zur Verfügung zu stellen. Für ihn
verwunderlich ist die Haltung der CDU, die beim Aufstellungsbeschluss noch
zugestimmt hatte.
BergAUF-Fraktionsvorsitzender
Engelhardt sieht immer noch giftige Stoffe auf dem Gelände. Die Sanierung müsste
viel aufwendiger Betrieben werden. Zudem sei es nicht kommunale Aufgabe,
Flächen des Bergbaus zu veräußern.
Bündnis 90/Die
Grünen-Fraktionsvorsitzender Wehmann macht deutlich, dass den
Ansiedlungswilligen bewusst gemacht werden muss, wo sie wirklich hinziehen.
Abschließend
erläutert CDU-Fraktionsvorsitzender Heinzel die Änderung der Auffassung seiner
Fraktion insbesondere damit, dass die Sanierung des Geländes zu gering
ausfällt.