Sitzung: 08.12.2014 Betriebsausschuss
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Enthaltungen: 6
Vorlage: 11/0209
Beschluss:
Der
Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende
Beschussfassung:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung
für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den
Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen
gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als
Anlage beigefügt ist.
Herr Dr. Ing.
Peters weist auf eine redaktionelle Änderung hin. Auf der Seite 4 der Vorlage,
Punkt 4.3.4 müssen die Jahreszahlen in der Überschrift zur Tabelle 2014 und
2015 lauten.