Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Enthaltungen: 6

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Herr Dr. Ing. Peters weist auf eine redaktionelle Änderung hin. Auf der Seite 4 der Vorlage, Punkt 4.3.4 müssen die Jahreszahlen in der Überschrift zur Tabelle 2014 und 2015 lauten.