Sitzung: 25.09.2014 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 11/0120
Beschluss:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt analog des vom Rat der Stadt Bergkamen am 18.10.1979
gefassten Beschlusses, den Fraktionen pro Ratsmitglied Zuwendungen für die
Geschäftsführung (zurzeit 74,00 € monatlich) bereitzustellen, diese ebenfalls
einzelnen Ratsmitgliedern, die weder einer Fraktion noch Gruppe angehören, zu
gewähren. Diese Zuwendung ist zweckgebunden für die kommunalpolitische Arbeit
im Rat der Stadt Bergkamen gemäß der vom Innenminister des Landes
Nordrhein-Westfalen erlassenen „Beurteilungsmaßstäbe für die Finanzierung der
Fraktionsarbeit“ zu verwenden. Nicht verausgabte Beträge sind dem städtischen
Haushalt wieder zuzuführen. Über die Verwendung der Zuwendungen ist ein
Nachweis in einfacher Form zu führen, der unmittelbar dem Bürgermeister
zuzuleiten ist.