Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt analog des vom Rat der Stadt Bergkamen am 18.10.1979 gefassten Beschlusses, den Fraktionen pro Ratsmitglied Zuwendungen für die Geschäftsführung (zurzeit 74,00 € monatlich) bereitzustellen, diese ebenfalls einzelnen Ratsmitgliedern, die weder einer Fraktion noch Gruppe angehören, zu gewähren. Diese Zuwendung ist zweckgebunden für die kommunalpolitische Arbeit im Rat der Stadt Bergkamen gemäß der vom Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen erlassenen „Beurteilungsmaßstäbe für die Finanzierung der Fraktionsarbeit“ zu verwenden. Nicht verausgabte Beträge sind dem städtischen Haushalt wieder zuzuführen. Über die Verwendung der Zuwendungen ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen, der unmittelbar dem Bürgermeister zuzuleiten ist.