Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt
eine erhebliche überplanmäßige Aufwendung / Auszahlung ohne Deckung zur
Erbringung der Leistungen nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz (Sachkonto
05.31.04.533900) in Höhe von 381.400 €.
Auch hier sieht
Fraktionsvorsitzender BergAUF Engelhardt den Bund in der Pflicht zur
Kostenübernahme.