Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 83 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 2 – Tagespflege bei der Buchungsstelle  06.36.02.533100 Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 380.000,00 €.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.