Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen erklärt die Kommunalwahl, die Wahl des Bürgermeisters und die Wahl des Integrationsrates vom 25. Mai 2014 für gültig, da keine Anfechtungsgründe gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe a – c Kommunalwahlgesetz gegeben sind.