Beschluss:
Ferner beschließt der Rat, dass neben den
gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtausschüssen
- Haupt- und Finanzausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Betriebsausschuss
- Jugendhilfeausschuss
- Wahlausschuss
- Wahlprüfungsausschuss
folgende freiwillige Fachausschüsse
gebildet werden:
- Ausschuss für Stadtentwicklung,
Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
- Ausschuss für Umwelt, Bauen und
Verkehr
- Ausschuss für Schule, Sport und
Weiterbildung
- Kulturausschuss
- Ausschuss für Familie, Soziales,
Gesundheit und Senioren
Jeder dieser Ausschüsse wird – soweit
nicht spezialgesetzliche oder ortsrechtliche Vorschriften entgegenstehen – 17
Mitglieder haben.