Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag zum Verfahrensschritt „Beteiligung der Nachbargemeinden sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ entsprechend Sachdarstellung.

 

Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. WD 103 II „Waldsiedlung“ einschließlich Begründung entsprechend Anlagen 2 und 3 und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Die Anlagen 2 und 3 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

 


Der Technische Beigeordnete Dr.-Ing. Peters trägt die Vorlage der Verwaltung vor und geht dabei insbesondere auf die mittlerweile gelöste Problematik zur Sanierung des Bodens ein.

 

In der anschließenden Diskussion werden in erster Linie die Altlastensituation und deren Sanierung thematisiert. Hierzu ergänzt der Technische Beigeordnete, dass das Sanierungskonzept der Gutachter vom Kreis geprüft worden sei und alle gesetzlichen Grenzwerte eingehalten würden, so dass für die geplante Wohnnutzung keinerlei Bedenken bestünden. Letztlich sei es eine Verantwortung der Kommunen, brachliegende ehemalige Bergbauflächen wieder einer Nutzung zuzuführen und damit eine Inanspruchnahme von Freiraum für die Gewinnung von Wohnbauflächen zu vermeiden. Die Sanierungskosten würden nach dem Verursacherprinzip von der RAG MI getragen