Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:       

 

1.         Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. BK 121 „VEP Nahversorgungsstandort Geschwister-Scholl-Straße“ unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a BauGB.

Der Geltungsbereich wird begrenzt
-            im Norden durch die Südseite der Landwehrstraße/L 664,
-            im Osten durch die Geschwister-Scholl-Straße,

- im Süden und Westen durch die nördliche Grenze des Kuhbach-Grünzuges und seiner Verlängerung um 35 m nach Westen und von dort durch eine 72 m lange Linie nach Norden zur Südseite der Landwehrstraße.

2.         Der Rat billigt den Bebauungsplanentwurf gem. Anlage 2 einschließlich Begründung gem. Anlage 3 dieser Vorlage und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Stattdessen werden gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Rahmen der Offenlage beteiligt.

 

Die Anlagen 1 - 3 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

 


Der Technische Beigeordnete stellt die Planung vor und stellt dabei die Verkehrsanbindung in den Vordergrund.

 

In der anschließenden Beratung wird die Zufahrtsituation mit den gegenüberliegenden Ein- und Ausfahrten des vorhandenen Baumarkt-Parkplatzes und des geplanten Aldi-Marktes kritisch gesehen. Ein Versatz der Ausfahrten mache nach Aussage des Technischen Beigeordneten sei dem gegenüber weniger sinnvoll, da eine vierarmige Kreuzung eine eindeutigere Verkehrsregelung hergebe. Man werde jedoch die Verkehrssituation beobachten und mit den Betreibern der Märkte, wenn nötig, andere Lösungsmöglichkeiten erörtern. Dieser weitergehende Regelungsbedarf werde in den Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan aufgenommen.