Sitzung: 31.03.2014 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Vorlage: 10/1442
Beschluss:
Der Ausschuss
für Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende
Beschlussfassung:
1. Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. BK 121 „VEP Nahversorgungsstandort
Geschwister-Scholl-Straße“ unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. §
13 a BauGB.
Der
Geltungsbereich wird begrenzt
- im Norden durch die Südseite
der Landwehrstraße/L 664,
- im Osten durch die
Geschwister-Scholl-Straße,
- im
Süden und Westen durch die nördliche Grenze des Kuhbach-Grünzuges und seiner
Verlängerung um 35 m nach Westen und von dort durch eine 72 m lange Linie nach
Norden zur Südseite der Landwehrstraße.
2. Der
Rat billigt den Bebauungsplanentwurf gem. Anlage 2 einschließlich Begründung
gem. Anlage 3 dieser Vorlage und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1
BauGB abgesehen. Stattdessen werden gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Rahmen der
Offenlage beteiligt.
Die Anlagen 1 -
3 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Der Technische Beigeordnete
stellt die Planung vor und stellt dabei die Verkehrsanbindung in den
Vordergrund.
In der
anschließenden Beratung wird die Zufahrtsituation mit den gegenüberliegenden
Ein- und Ausfahrten des vorhandenen Baumarkt-Parkplatzes und des geplanten
Aldi-Marktes kritisch gesehen. Ein Versatz der Ausfahrten mache nach Aussage
des Technischen Beigeordneten sei dem gegenüber weniger sinnvoll, da eine
vierarmige Kreuzung eine eindeutigere Verkehrsregelung hergebe. Man werde
jedoch die Verkehrssituation beobachten und mit den Betreibern der Märkte, wenn
nötig, andere Lösungsmöglichkeiten erörtern. Dieser weitergehende
Regelungsbedarf werde in den Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und
Erschließungsplan aufgenommen.