Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende
Beschlussfassung:
Der Rat
der Stadt Bergkamen beschließt eine erhebliche überplanmäßige Aufwendung /
Auszahlung zur Erbringung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(Sachkonto 05.31.04.5339) in Höhe von 66.000 €. Die Deckung erfolgt durch
Minderaufwendungen unter dem Sachkonto 06.36.09.5332.
Der Vorsitzende der
Fraktion BergAUF Engelhardt fragt an, inwieweit es neue gesetzliche Regelungen
bezüglich der Übernahme der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
gibt.
Erster Beigeordneter
Mecklenbrauck antwortet, dass dies zurzeit zwar diskutiert wird, ob in 2014 ein
Gesetzgebungsverfahren in Gang gebracht wird, bleibt offen. Selbst wenn, wird
es finanzielle Auswirkungen frühestens ab 2015 geben.