Beschluss:
Der Betriebsausschuss nimmt den Gewässerschutzbericht 2012 des
Gewässerschutzbeauftragten zur Kenntnis.
Der
Gewässerschutzbeauftragte Herr Strüwer erläutert seinen Gewässerschutzbericht
und weist besonders auf die beigefügten Überwachungsberichte gemäß SüwV Kann
NRW hin.
Das Protokoll
der Gewässeschau vom 07.03.2013 ist ebenfalls dem Gewässerschutzbericht als
Anlage beigefügt.
Ausschussmitglied
Frau Middendorf weist auf die im Protokoll aufgeführten Missstände im Bereich
„Schwarzer Weg“ hin und erkundigt sich nach den Möglichkeiten, das
Fehlverhalten einzelner Bürger zu sanktionieren.
Betriebsleiter
SEB Herr Mecklenbrauck erklärt, dass sowohl der SEB wie auch der Baubetriebshof
die bekannten Fälle verfolgen und ggf. ordnungsbehördliche Maßnahmen ergreifen.
Ausschussmitglied
Herr Engelhardt fragt, ob sich eine Gefährdung der Vorfluter ergibt, wenn durch
Reifenabrieb etc. belastetes Wasser der Straßenoberflächen ohne vorherige
Reinigung in die Vorfluter bzw. Straßenseitengräben gelangt und dort
ungereinigt versickert.
Herr Strüwer
erwidert, dass das Einleiten von Straßenoberflächenwasser in der Weise erfolgt,
dass es in der Regel nicht in offene Straßenseitengräben abgeführt wird,
sondern über die an den Straßenrändern vorhandenen Einlaufschächte der
Mischwasserkanalisation zugeführt und über die Kanalisation zur Kläranlage
abgeleitet und dort gereinigt wird. Dort wo es beispielsweise im Bereich von
Bundes- bzw. Landstraßen auf sog. Offener Strecke und damit in der Regel
außerhalb von Ortsdurchfahrten keine Entwässerungskanäle gibt, wird das
Oberflächenwasser über eine zum Straßenkörper gehörende, mit einer
Filterschicht versehene Bankette dem Straßenseitengraben zugeleitet. Damit
findet ebenfalls eine Reinigung statt und entspricht den von den Wasserbehörden
aufgestellten Regeln der Technik.