Beschluss: Kenntnisnahme

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den Gewässerschutzbericht 2012 des Gewässerschutzbeauftragten zur Kenntnis.

 

 


Der Gewässerschutzbeauftragte Herr Strüwer erläutert seinen Gewässerschutzbericht und weist besonders auf die beigefügten Überwachungsberichte gemäß SüwV Kann NRW hin.

Das Protokoll der Gewässeschau vom 07.03.2013 ist ebenfalls dem Gewässerschutzbericht als Anlage beigefügt.

 

Ausschussmitglied Frau Middendorf weist auf die im Protokoll aufgeführten Missstände im Bereich „Schwarzer Weg“ hin und erkundigt sich nach den Möglichkeiten, das Fehlverhalten einzelner Bürger zu sanktionieren.

 

Betriebsleiter SEB Herr Mecklenbrauck erklärt, dass sowohl der SEB wie auch der Baubetriebshof die bekannten Fälle verfolgen und ggf. ordnungsbehördliche Maßnahmen ergreifen.

 

Ausschussmitglied Herr Engelhardt fragt, ob sich eine Gefährdung der Vorfluter ergibt, wenn durch Reifenabrieb etc. belastetes Wasser der Straßenoberflächen ohne vorherige Reinigung in die Vorfluter bzw. Straßenseitengräben gelangt und dort ungereinigt versickert.

 

Herr Strüwer erwidert, dass das Einleiten von Straßenoberflächenwasser in der Weise erfolgt, dass es in der Regel nicht in offene Straßenseitengräben abgeführt wird, sondern über die an den Straßenrändern vorhandenen Einlaufschächte der Mischwasserkanalisation zugeführt und über die Kanalisation zur Kläranlage abgeleitet und dort gereinigt wird. Dort wo es beispielsweise im Bereich von Bundes- bzw. Landstraßen auf sog. Offener Strecke und damit in der Regel außerhalb von Ortsdurchfahrten keine Entwässerungskanäle gibt, wird das Oberflächenwasser über eine zum Straßenkörper gehörende, mit einer Filterschicht versehene Bankette dem Straßenseitengraben zugeleitet. Damit findet ebenfalls eine Reinigung statt und entspricht den von den Wasserbehörden aufgestellten Regeln der Technik.