Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie als Anlage 1 beigefügt sind.

 


Betriebsleiter EBB Herr Dr.-Ing. Peters weist darauf hin, dass nur 30 % der Aufwendungen durch den EBB beeinflusst werden können. Trotz geplanter höherer Personalkosten und Kostensteigerungen durch den Kreis Unna ist die Preissteigerung des EBB geringer als die des Kreises Unna.