Sitzung: 02.12.2013 Betriebsausschuss
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1
Vorlage: 10/1329
Beschluss:
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende
Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie als Anlage 1 beigefügt sind.
Betriebsleiter
EBB Herr Dr.-Ing. Peters weist darauf hin, dass nur 30 % der Aufwendungen durch
den EBB beeinflusst werden können. Trotz geplanter höherer Personalkosten und
Kostensteigerungen durch den Kreis Unna ist die Preissteigerung des EBB
geringer als die des Kreises Unna.