Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende
Beschlussfassung:
Der
Rat der Stadt Bergkamen genehmigt erhebliche überplanmäßige Ausgaben gemäß § 83
Abs. 2 GO NRW im Deckungskreis Personal in Höhe von 1.230.000 Euro bei der
Buchungsstelle 01.11.04.5012.
Erster Beigeordneter
Mecklenbrauck teilt mit, dass in den Fraktionen die Frage gestellt wurde, warum
nicht für derartige Mehrausgaben Rückstellungen gebildet worden sind.
Der Grund liegt
darin, das Rückstellungen für laufende Personalkosten gesetzlich nicht zulässig
sind.