Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen genehmigt erhebliche überplanmäßige Ausgaben gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW im Deckungskreis Personal in Höhe von 1.230.000 Euro bei der Buchungsstelle 01.11.04.5012.


Erster Beigeordneter Mecklenbrauck teilt mit, dass in den Fraktionen die Frage gestellt wurde, warum nicht für derartige Mehrausgaben Rückstellungen gebildet worden sind.

Der Grund liegt darin, das Rückstellungen für laufende Personalkosten gesetzlich nicht zulässig sind.