Sitzung: 15.10.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: 10/1300
Nach
einer kurzen Einleitung des Vorsitzenden erläutert der Technische Beigeordnete
Dr.-Ing. Peters den Sachstand zur planungsrechtlichen Behandlung von
Windenergieanlagen in Bergkamen.
Nachdem
das in der Sitzung am 15.05.2013 vorgestellte Gutachten des Büros „brandenfels,
landscape+environment“ zu dem Fazit gekommen war, dass die Erweiterungsfläche
„Bayer-Nord“, sowie zwei kleinere Flächen in Overberge westlich der Autobahn A1
für Windvorrang-gebiete in Frage kämen, habe ein Urteil des OVG Münster, dass
erst Anfang Oktober rechtskräftig wurde, die rechtlichen Rahmenbedingungen für
die Ausweisung von Windkraft-Konzentrationszonen konkretisiert, so dass eine
weitergehende und neue Bewertung erforderlich sei.
Das
Urteil stelle heraus, dass der bundesrechtliche Anspruch nach dem
Baugesetzbuch, Windenergieanlagen im Außenbereich als privilegiertes
Bauvorhaben zuzulassen, nicht durch eine harte Auslegung des
Windenergieerlasses NRW konterkariert werden dürfe.
Eine
Besprechung mit dem zuständigen Fachbereich des Kreises Unna am heutigen Tage
habe ergeben, dass eine Neubewertung insbesondere des Suchkorridors Overberge
westlich der Autobahn A1 sinnvoll und notwendig sei.
Für
den Standort Bergehalde sei in der Zwischenzeit eine Fachbehördenbeteiligung
erfolgt. Diese habe ergeben, dass dieser Standort problembehaftet sei, da
einerseits die Gründung aufgrund des Eingriffs in den Haldenkörper mit der
Gefahr der Selbstentzündung und Methanausgasung schwierig sei und andererseits
der Wald (es handele sich hierbei um eine Ersatzaufforstung) ausgeglichen
werden müsse. Ferner sei die Inanspruchnahme von Forstflächen nur dann
zulässig, wenn sämtliche Nicht-Waldflächen im gesamten Stadtgebiet für
Windenergieanlagen ungeeignet seien. Daher zeichne sich der Trend ab, dass die
Bergehalde für ein Windvorranggebiet nicht geeignet sei.
Eine
Beschlussvorlage für den Ausschuss sei erst in einigen Monaten möglich, wenn
das Urteil unter Beteiligung des Kreises Unna umgesetzt und das Gutachten des
Büros „brandenfels, landscape+environment“ spezifiziert worden sei.
Im
Anschluss an die Ausführungen des Technischen Beigeordneten entwickelt sich
eine lebhafte Diskussion. Stadtverordneter Engelhardt von der Fraktion BergAUF
regt an, vertikale Windkraftanlagen als flächensparende Lösung zu prüfen. Die
Verwaltung sichert die Beantwortung dieser Fragestellung in der abschließenden
Verwaltungsvorlage zu.