Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt
das Ergebnis der Prüfung der Jahresabschluss der Stadt Bergkamen für das
Haushaltsjahr 2010 nebst Anhang und Lagebericht durch den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Bergkamen stellt
gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Jahresabschluss des Stadt Bergkamen für das
Haushaltsjahr 2010 nebst Anhang und Lagebericht fest.
Der Jahresfehlbetrages für das Haushaltsjahr 2010 in Höhe von
– 16.615.137,68 € wird durch die
Reduzierung der Allgemeinen Rücklage gedeckt.
3. Die Mitglieder des Rates der Stadt
Bergkamen beschließen gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung des
Bürgermeisters.
4. Der zusätzliche Bericht der
örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2010 wird zur Kenntnis
genommen.
Ohne
Stimmabgabe des Bürgermeisters gem. § 40 Abs. 2 Satz 5 GO NRW.
Bürgermeister
Schäfer weist auf eine Änderung unter Punkt 1 und 2 des Beschlussvorschlages
hin, statt „Jahresrechnung“ muss es „Jahresabschluss“ heißen.
Stadtverordneter
Schäfer von der SPD-Fraktion erklärt, dass der vorliegende Jahresabschluss
Grundlage für den Konzernabschluss ist und spricht seinen Dank den
Beschäftigten der Kämmerei und des Rechnungsprüfungsamtes aus.