Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter im Kreis Unna für Leistungen gemäß § 22 und 23 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII in der von der Verwaltung als Anlage 1 vorgelegten Fassung zum 01.08.2013 in Kraft zu setzen.

 

 


Der Jugendamtsleiter Benno Kriegs erläutert die Vorlage und weist auf die Änderungen im Rahmen der gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter im Kreis Unna hin. Die Geschäftsführerin des Vereins für Familiäre Kinder-Tagesbetreuung, Frau Hackmann, weist darauf hin, dass die jetzt festgelegte stundenmäßige Entlohnung aus ihrer Sicht als angemessen anzusehen ist.