Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, die gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter im
Kreis Unna für Leistungen gemäß § 22 und 23 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
SGB VIII in der von der Verwaltung als Anlage 1 vorgelegten Fassung zum
01.08.2013 in Kraft zu setzen.
Der Jugendamtsleiter Benno Kriegs erläutert die Vorlage und weist auf
die Änderungen im Rahmen der gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter im Kreis
Unna hin. Die Geschäftsführerin des Vereins für Familiäre
Kinder-Tagesbetreuung, Frau Hackmann, weist darauf hin, dass die jetzt
festgelegte stundenmäßige Entlohnung aus ihrer Sicht als angemessen anzusehen
ist.