Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt das Abwasserbeseitigungskonzept 2013 bis 2018 des SEB.

 


Der Vorsitzende des Betriebsausschusses Weirich berichtet aus der Diskussion im Ausschuss. Danach haben alle Fraktionen für das Abwasserbeseitigungskonzept 2013 – 2018, mit dem in den nächsten 6 Jahren 24 Mio. EUR verbaut werden sollen, gestimmt.

 

Der Vorsitzende der Fraktion BergAUF Engelhardt bringt zum einen die Lebensdauer und damit den Abschreibungszeitraum der Kanäle in die Diskussion und in dem Zusammenhang insbesondere die Beteiligung der RAG an den entstehenden Sanierungskosten.

 

Seine Fraktion fordert, nach dem Verursacherprinzip mit der RAG Verhandlungen zu führen und notfalls juristisch durchzusetzen, dass der Anteil der Ruhrkohle, der lt. Vorlage für die kommenden Maßnahmen bis 2018 nur bei 38,96 % liegt, drastisch erhöht wird.

 

I. Beigeordneter und Betriebsleiter des SEB Mecklenbrauck antwortet, dass er bereits an anderer Stelle Herrn Engelhardt darauf hingewiesen hat, dass es sich bei den 38,96 % um einen Durchschnittssatz handelt. Es gibt eine Bandbreite von 15 % bis 70 %. Er versichert, dass die Verhandlungen mit der RAG jeweils mit dem Ziel geführt wurden, für die Stadt das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, dabei wurde, falls notwendig, auch auf Gutachten externer Ingenieurbüros zurückgegriffen.

 

Stadtverordneter Heinzel von der CDU-Fraktion akzeptiert, dass die Verwaltung die Verhandlungen mit dem Bergbau nach bestem Wissen und Gewissen geführt hat. Die Sorge seiner Fraktion geht mehr in die Richtung, was passiert mit Schäden, auch bei Privaten, wenn Ansprechpartner des Bergbaus nicht mehr vor Ort sind.

 

Für die SPD-Fraktion antwortet Stadtverordneter Haverkamp, dass die Schadensregulierung schon in den letzten 10 Jahren zentral von Herne durchgeführt worden ist.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich der Stadtverordnete Schulte von der SPD-Fraktion und erneut der Fraktionsvorsitzende BergAUF Engelhardt.

 

Abschließend stellt 1. Beigeordneter Mecklenbrauck fest, dass es gemeinsame Aufgabe sein muss, darauf zu achten, dass sowohl die privaten Rechtsansprüche als auch die der Kommunen nicht auf der Strecke bleiben.