Beschluss:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt das Abwasserbeseitigungskonzept 2013 bis 2018 des
SEB.
Der Vorsitzende des Betriebsausschusses Weirich berichtet aus der
Diskussion im Ausschuss. Danach haben alle Fraktionen für das
Abwasserbeseitigungskonzept 2013 – 2018, mit dem in den nächsten 6 Jahren 24
Mio. EUR verbaut werden sollen, gestimmt.
Der Vorsitzende der Fraktion BergAUF Engelhardt bringt zum einen die
Lebensdauer und damit den Abschreibungszeitraum der Kanäle in die Diskussion
und in dem Zusammenhang insbesondere die Beteiligung der RAG an den
entstehenden Sanierungskosten.
Seine Fraktion fordert, nach dem Verursacherprinzip mit der RAG
Verhandlungen zu führen und notfalls juristisch durchzusetzen, dass der Anteil
der Ruhrkohle, der lt. Vorlage für die kommenden Maßnahmen bis 2018 nur bei
38,96 % liegt, drastisch erhöht wird.
I. Beigeordneter und Betriebsleiter des SEB Mecklenbrauck antwortet,
dass er bereits an anderer Stelle Herrn Engelhardt darauf hingewiesen hat, dass
es sich bei den 38,96 % um einen Durchschnittssatz handelt. Es gibt eine
Bandbreite von 15 % bis 70 %. Er versichert, dass die Verhandlungen mit der RAG
jeweils mit dem Ziel geführt wurden, für die Stadt das bestmögliche Ergebnis zu
erzielen, dabei wurde, falls notwendig, auch auf Gutachten externer
Ingenieurbüros zurückgegriffen.
Stadtverordneter Heinzel von der CDU-Fraktion akzeptiert, dass die
Verwaltung die Verhandlungen mit dem Bergbau nach bestem Wissen und Gewissen
geführt hat. Die Sorge seiner Fraktion geht mehr in die Richtung, was passiert
mit Schäden, auch bei Privaten, wenn Ansprechpartner des Bergbaus nicht mehr
vor Ort sind.
Für die SPD-Fraktion antwortet Stadtverordneter Haverkamp, dass die
Schadensregulierung schon in den letzten 10 Jahren zentral von Herne
durchgeführt worden ist.
An der weiteren Diskussion beteiligen sich der Stadtverordnete Schulte
von der SPD-Fraktion und erneut der Fraktionsvorsitzende BergAUF Engelhardt.
Abschließend stellt 1. Beigeordneter Mecklenbrauck fest, dass es
gemeinsame Aufgabe sein muss, darauf zu achten, dass sowohl die privaten
Rechtsansprüche als auch die der Kommunen nicht auf der Strecke bleiben.