Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen
folgende Beschlussfassung:
1. Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt
das Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Bergkamen für das
Haushaltsjahr 2009 nebst Anhang und Lagebericht durch den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Bergkamen stellt
gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Jahresrechnung der Stadt Bergkamen für das
Haushaltsjahr 2009 nebst Anhang und Lagebericht fest.
Der Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2009 in Höhe von 9.389.210,77 € wird durch die Reduzierung der
Ausgleichsrücklage sowie der Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage gedeckt.
3. Die Mitglieder des Rates der Stadt
Bergkamen beschließen gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung des
Bürgermeisters.
Ohne Stimmabgabe des Bürgermeisters gemäß § 40 Abs. 2 Satz 5 GO NRW
4. Der Bericht der örtlichen
Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2009 wird zur Kenntnis genommen.