Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB auf Basis der dargestellten Nutzungsalternativen (Alternativen A und B).

 

Die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer Bürgerversammlung sowie anschließender Auslegung im Amt für Planung, Tiefbau und Umwelt für die Dauer von zwei Wochen.

 


Bürgermeister Schäfer weist auf den Austausch der Vorlage hin.

 

Technischer Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erläutert, dass die neue Vorlage nun zwei Varianten enthält, und zwar als „SO Möbel“ als auch als „Wald“. Ebenso erfolgt die Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Bürgerversammlung.

 

SPD-Stadtverordneter Herdring begrüßt, dass die frühzeitige Bürgerbeteiligung durch eine Bürgerversammlung erfolgt. Erst danach wird sich seine Fraktion eine Meinung bilden.

 

Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen Sparringa teilt mit, dass seine Fraktion nun mit diesen beiden Varianten leben kann.

 

Dem CDU-Stadtverordneten Heinzel ist es wichtig, dass insbesondere das Thema „Wald“ noch einmal gesondert diskutiert wird.