Beschluss:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB auf Basis der dargestellten
Nutzungsalternativen (Alternativen A und B).
Die Beteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer Bürgerversammlung sowie
anschließender Auslegung im Amt für Planung, Tiefbau und Umwelt für die Dauer
von zwei Wochen.
Bürgermeister
Schäfer weist auf den Austausch der Vorlage hin.
Technischer
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erläutert, dass die neue Vorlage nun zwei
Varianten enthält, und zwar als „SO Möbel“ als auch als „Wald“. Ebenso erfolgt
die Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Bürgerversammlung.
SPD-Stadtverordneter
Herdring begrüßt, dass die frühzeitige Bürgerbeteiligung durch eine
Bürgerversammlung erfolgt. Erst danach wird sich seine Fraktion eine Meinung
bilden.
Fraktionsvorsitzender
Bündnis 90/Die Grünen Sparringa teilt mit, dass seine Fraktion nun mit diesen
beiden Varianten leben kann.
Dem
CDU-Stadtverordneten Heinzel ist es wichtig, dass insbesondere das Thema „Wald“
noch einmal gesondert diskutiert wird.