Beschluss:
Der
Bürgermeister führt den Stadtverordneten Heinz-Werner Hake gem. § 67 Abs. 3 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen
Fassung in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.