Beschluss:
Die
Verwaltung wird beauftragt, ein städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 171
b Abs. 2 BauGB zu erarbeiten, mit dem Ziel ein Stadtumbaugebiet für die
Wasserstadt Aden festzulegen. Dazu sind die Eigentümer sowie die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Auf Anfrage
von Fraktionsvorsitzenden BergAUF Engelhardt erklärt Technischer Beigeordneter
Dr.-Ing. Peters, dass die geothermische Nutzung im Rahmen einer
Machbarkeitsstudie bestätigt wurde und daher positive Auswirkungen auf die
Antragstellung hat.