Beschluss: Kenntnisnahme

 

 


Herr Kaminski von Straßen NRW gibt einen Überblick der geplanten Baumaßnahme. Zahlreiche erforderliche Verfahrensschritte, wie Kostenbeteiligungen von Bund, Land NRW, DB, RAG, Wasser- und Schifffahrtsamt, Stadt Bergkamen etc., führten zu einer zeitlichen Verzögerung, so dass erst Anfang 2013 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann. Erst nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses – Dauer des Verfahrens ca. 1,5 Jahre – kann der erforderliche Grunderwerb getätigt werden, so dass mit einem Baubeginn etwa Anfang 2016 gerechnet werden kann.

 

Die Bauzeit selbst werde ebenfalls etwa 1,5 Jahre betragen. Die Fertigstellung ist dann für Ende 2017/Anfang 2018 geplant. Die Jahnstraße wird für die Dauer der Bauzeit komplett gesperrt.

 

Die Kosten der Baumaßnahme werden insgesamt ca. 7 Mio. EUR betragen.

 

Im Anschluss an den Vortrag drücken die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung Ihre Hoffnung darüber aus, dass die einzelnen Verfahrensschritte evtl. doch beschleunigt werden können.

 

Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters appelliert an Straßen NRW, dass sämtliche Verfahrensschritte, die im unmittelbaren Einflussbereich der Behörde liegen, vom Zeitablauf optimiert werden sollten, damit zumindest hier keine zeitlichen Verzögerungen zu befürchten sind. Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters betont die Abhängigkeit des regional bedeutsamen Projekts „Wasserstadt Aden“ von der Bahnübergangsbeseitigung.

 

Nach Abhandlung des Tagesordnungspunktes 1 unterbricht der Vorsitzende die Sitzung, um einem Anwohner der Jahnstraße die Möglichkeit zu geben, die Vertreter von Straßen NRW unmittelbar zu befragen.

 

Herr Schramm – Anwohner der Jahnstraße – äußert seinen Ärger darüber, dass seit ca. 30 Jahren seitens Straßen NRW versucht werde, sein Haus zu kaufen; bis heute sei es allerdings, anders als bei seinem Nachbargebäude, zu keinem Abschluss gekommen.

 

Frau Sauerwein-Braksiek erklärt, dass ein Erwerb erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und auch dann nur bei Bereitstellung der erforderlichen Mittel möglich sei.