Beschluss:

 

1.         Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, im Sinne von § 2 Abs.1 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. OA 100 “An der Dorndelle“ im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB für den in der Anlage 5 gekennzeichneten Bereich aufzustellen.

2.         Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. OA 100 „An der Dorndelle“ der Stadt Bergkamen nebst Begründung im Sinne der Anlagen
3 und 4 zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 


BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt teilt mit, dass ihm bekannt geworden ist, dass der am Spielplatz aufgeschüttete Wall mit belasteten Materialien versehen ist. Durch den jetzigen Bebauungsplan sieht er Nachteile für Tierarten und Natur insgesamt. Aus diesem Grunde wird sich seine Fraktion enthalten.

 

Stadtverordneter Grziwotz von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht für seine Fraktion keine ökologischen Bedenken. Für ihn bleibt nach der erneuten Offenlegung abzuwarten, wie sich dort die Bevölkerung äußert.

 

Stadtverordneter Heinzel von der CDU-Fraktion bemerkt, dass der Endausbau des Buchweizenkampes in den nächsten Jahren ins Auge gefasst werden sollte.

 

Zuständiger Beigeordneter Dr.-Ing. Peters antwortet zunächst wegen der Altlastenproblematik und teilt mit, dass sich der Altlastenverdacht nicht bestätigt hat. Diese Feststellung ist u. a. auch der Grund für das verzögerte Vorliegen der heutigen Vorlage.

 

Bezüglich Endausbau Buchweizenkamp weist er darauf hin, dass Kosten hierfür weder bisher im Plan 2012/2013 noch im Finanzplan berücksichtigt worden sind. Es bleibt künftigen Planungen vorbehalten, Beträge einzustellen. Letztlich weist er darauf hin, dass bezüglich der Verkehrssicherungspflicht keine Probleme bestehen.