Beschluss: Kenntnisnahme

Auf Nachfrage der Vorsitzenden Middendorf zum Bereich der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erläutert Herr Möllmann die Gründe zur Leistungsunfähigkeit von Unterhaltsverpflichteten. Hervorzuheben ist hierbei, dass weitgehend eine Zahlungsunfähigkeit aufgrund der finanziellen Situation besteht und eine Zahlungsunwilligkeit nur in Ausnahmefällen unterstellt werden kann.