Sitzung: 05.10.2011 Ausschuss für Familie, Soziales und Senioren
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: 10/0689
Auf Nachfrage
der Vorsitzenden Middendorf zum Bereich der Leistungen nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz erläutert Herr Möllmann die Gründe zur Leistungsunfähigkeit
von Unterhaltsverpflichteten. Hervorzuheben ist hierbei, dass weitgehend eine
Zahlungsunfähigkeit aufgrund der finanziellen Situation besteht und eine
Zahlungsunwilligkeit nur in Ausnahmefällen unterstellt werden kann.