Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

1.       Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, im Sinne von § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage 2 gekennzeichneten Bereich den Bebauungsplan WD 103  II “Waldsiedlung” aufzustellen.

Das ca. 6,6 ha große Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

 

-          Im Westen entlang der bestehenden Waldfläche am Pantenweg, östlich des Russenfriedhofs

-          Im Süden durch den Kuhbach, abschließend mit dem nördlichen Rand des Fußweges

-          Im Osten entlang der westlichen Waldgrenze, westlich der Straße Unter den Telgen, dann entlang der südlichen Straßenbegrenzung weiter nach Osten bis zum Kreisverkehr.

-          Im Norden vom Kreisverkehr entlang der nördlichen Straßenbegrenzungslinie südlich der ehemaligen Bergbauberufsschule (heute RWTÜV-Akademie GmbH)

-          Der Übersichtsplan ( Anlage 1 ) ist Bestandteil des Beschlusses.

2.       Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB ist in Form einer Bürgerversammlung und einem anschließenden 14-tägigen Aushang im Amt für Planung, Tiefbau und Umwelt durchzuführen.

 


BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt teilt mit, dass seine Fraktion den Beschluss nicht mittragen wird, da nach seiner Auffassung die Altlastenproblematik nicht überschaubar ist.

 

Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr Heinzel widerspricht der Aussage. Seiner Auffassung nach sind alle notwendigen Maßnahmen berücksichtigt.