Sitzung: 25.05.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1
Vorlage: 10/0605
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:
1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt,
im Sinne von § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage 2 gekennzeichneten Bereich
den Bebauungsplan WD 103 II
“Waldsiedlung” aufzustellen.
Das ca. 6,6 ha große Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
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Im Westen
entlang der bestehenden Waldfläche am Pantenweg, östlich des Russenfriedhofs
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Im Süden
durch den Kuhbach, abschließend mit dem nördlichen Rand des Fußweges
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Im Osten
entlang der westlichen Waldgrenze, westlich der Straße Unter den Telgen, dann
entlang der südlichen Straßenbegrenzung weiter nach Osten bis zum Kreisverkehr.
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Im Norden
vom Kreisverkehr entlang der nördlichen Straßenbegrenzungslinie südlich der
ehemaligen Bergbauberufsschule (heute RWTÜV-Akademie GmbH)
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Der
Übersichtsplan ( Anlage 1 ) ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB ist in Form einer Bürgerversammlung und einem
anschließenden 14-tägigen Aushang im Amt für Planung, Tiefbau und Umwelt
durchzuführen.
BergAUF-Fraktionsvorsitzender
Engelhardt teilt mit, dass seine Fraktion den Beschluss nicht mittragen wird,
da nach seiner Auffassung die Altlastenproblematik nicht überschaubar ist.
Vorsitzender
des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr Heinzel widerspricht der Aussage.
Seiner Auffassung nach sind alle notwendigen Maßnahmen berücksichtigt.