Sitzung: 24.05.2011 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 10/0605
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt,
im Sinne von § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage 2 gekennzeichneten Bereich
den Bebauungsplan WD 103 II
“Waldsiedlung” aufzustellen.
Das ca. 6,6 ha große Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
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Im Westen
entlang der bestehenden Waldfläche am Pantenweg, östlich des Russenfriedhofs
-
Im Süden
durch den Kuhbach, abschließend mit dem nördlichen Rand des Fußweges
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Im Osten
entlang der westlichen Waldgrenze, westlich der Straße Unter den Telgen, dann
entlang der südlichen Straßenbegrenzung weiter nach Osten bis zum Kreisverkehr.
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Im Norden
vom Kreisverkehr entlang der nördlichen Straßenbegrenzungslinie südlich der
ehemaligen Bergbauberufsschule (heute RWTÜV-Akademie GmbH)
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Der
Übersichtsplan ( Anlage 1 ) ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB ist in Form einer Bürgerversammlung und einem
anschließenden 14-tägigen Aushang im Amt für Planung, Tiefbau und Umwelt
durchzuführen.
Techn.
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation
die Vorlage der Verwaltung. Ergänzend teilt er mit, dass für den 14.06.2011
eine Bürgerversammlung terminiert wurde.
Auf die Frage
des Stadtverordneten Kerner, wer die Fläche vermarktet, antwortet Herr Dr.-
Ing. Peters, dass die RAG Immobilien GmbH nicht selbst als Bauträger auftreten
wird, sondern die Grundstücke an Einzelinteressenten, für Architektenhäuser
und/oder Bauträger vergeben wird.
Mitglied
Flieger fragt, inwiefern die dortigen Böden evtl. belastet seien. Dazu
erläutert Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters, dass ein erfolgreiches
Planverfahren nur dann möglich ist, wenn dies mit der Bodenschutzstelle des
Kreises Unna abgestimmt sei.
Ergänzend dazu
teilt techn. Angestellter Boden mit, dass bei Offenlegung der Pläne sämtliche
Gutachten sowie ein Bodensanierungskonzept mit offengelegt werden. Die
Finanzierung des Gutachtens und die Ausführung der Sanierung sollen durch die
RAG Immobilien GmbH nach dem Verursacherprinzip übernommen werden.