Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, bei der Buchungsstelle 12.54.02/0088.7852 Erschließung B-Plan 101/I “Am Himmeldieck” eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 83.314,57 €.

 

Die Deckung erfolgt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bei der Buchungsstelle 12.54.02/0126.7852 “Straßenwiederherstellungsmaßnahmen”.

 

Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.


BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt fragt an, inwieweit die bauausführende Firma für die Mehrkosten verantwortlich gemacht werden kann.

 

Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters verneint dies. Verantwortlich für die nicht sachgerechte Ausführung ist der Bauträger, der aber wegen Konkurs nicht mehr haftbar gemacht werden kann.

 

Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters führt weiter aus, dass bei zukünftigen Erschließungsverträgen das Risiko für die Stadt weiter minimiert werden soll.