Sitzung: 13.04.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 10/0560
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende
Beschlussfassung:
Der
Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt, bei der Buchungsstelle 12.54.02/0088.7852 Erschließung B-Plan 101/I
“Am Himmeldieck” eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 83.314,57 €.
Die
Deckung erfolgt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bei der Buchungsstelle
12.54.02/0126.7852 “Straßenwiederherstellungsmaßnahmen”.
Die
zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.
BergAUF-Fraktionsvorsitzender
Engelhardt fragt an, inwieweit die bauausführende Firma für die Mehrkosten
verantwortlich gemacht werden kann.
Techn.
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters verneint dies. Verantwortlich für die nicht
sachgerechte Ausführung ist der Bauträger, der aber wegen Konkurs nicht mehr
haftbar gemacht werden kann.
Techn.
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters führt weiter aus, dass bei zukünftigen
Erschließungsverträgen das Risiko für die Stadt weiter minimiert werden soll.