hier: öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Bergkamen stimmt der beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Interkommunale Zusammenarbeit Smart Region Kreis Unna (IKZ) und der zentralen Projektleitstelle in Trägerschaft der Stadt Schwerte zu.
2. Der Rat der Stadt Bergkamen stimmt einer Beteiligung an dem der Vorlage beigefügten Memorandum of Unterstanding zu.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Vereinbarungen zu schließen.
Sachdarstellung:
1 Öffentlich-Rechtliche
Vereinbarung Smart Region Kreis Unna:
1.1 Allgemeines
Mit Beschluss vom 09.12.2021 wurde die Teilnahme der Stadt Bergkamen an dem Projekt Interkommunale Zusammenarbeit Smart Region Kreis Unna beschlossen. Am 10.08.2022 beantragte der Kreis Unna auf Basis des von der Stadt Schwerte gestalteten Förderantrages eine Förderung für die Interkommunale Zusammenarbeit Smart Region Kreis Unna nach der Förderrichtlinie IKZ NRW. Mit Bescheid vom 05.10.2022 bewilligte die Bezirksregierung Arnsberg dem Kreis Unna eine Förderung von 490.000 Euro für die Einrichtung der Interkommunalen Zusammenarbeit Smart Region Kreis Unna.
Der Förderbescheid sieht als Meilensteine unter anderem den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Beauftragung der Stadt Schwerte mit der Einrichtung einer Projektleitstelle vor.
Gleichwohl die administrative Abwicklung zwischen dem Kreis Unna als Zuwendungsempfänger und der Stadt Schwerte als umsetzender Stelle erfolgt, ist über den ursprünglichen Beschluss zur gemeinsamen Beantragung von Fördermitteln hinaus, nach den Regelungen der §§ 23ff des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW), ein Beschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung durch alle beteiligten Kommunen erforderlich.
1.2 Inhaltliche
Regelungen der Vereinbarung
Die Vereinbarung basiert inhaltlich auf der im Förderantrag vom 10.08.2022 angegeben Vorhabenbeschreibung und orientiert sich hinsichtlich der Regelungen in der Vereinbarung, einschließlich der
Kostenabrechnung, an den im Kreis Unna gängigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen, wie z.B. in den Bereichen Datenschutz oder IT-Sicherheit.
Hinsichtlich des im Förderantrag gesetzten Zieles, eine Smart Region-Strategie für den Kreis Unna einschließlich der kreisangehörigen Kommunen zu entwickeln, wurde die Vereinbarung in § 3 „Entscheidungswege im Projekt“ um Beschlussregelungen ergänzt, die der zeitlichen Komponente von Projektarbeit Rechnung tragen:
Wie bereits in der Projektgrafik für den Antrag (siehe Beschlussvorlage 12/0474) dargestellt, erfolgen inhaltliche Vorgaben durch den Kreis Unna, vertreten durch den Landrat (§ 3 Abs. 1), während die operative Steuerung durch die Stadt Schwerte, vertreten durch den Bürgermeister (§ 3 Abs. 2), erfolgt.
Für den erstmaligen Beschluss einer Smart Region-Strategie für den Kreis Unna und die kreisangehörigen Kommunen sowie Beschlüsse zur Fortentwicklung der Strategie legt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung die Verantwortung in die Zuständigkeit des Kreistages (§ 3 Abs. 3).
Um gleichzeitig eine Einbringung der Belange der kreisangehörigen Kommunen zu gewährleisten und um Entscheidungen mit Eilbedürftigkeit zu treffen, soll nach der beigefügten Vereinbarung der Bürgermeisterkonferenz die Aufgabe eines Lenkungskreises zukommen.
2 Memorandum
of Understanding – Gemeinsame Ziele der Smart Region Kreis Unna
Mit Aufnahme der Tätigkeit der Projektleitstelle Smart Region Kreis Unna bei der Stadt Schwerte im April 2023 wurden mit Vertretern aus den Kommunen erste übergeordnete Zielvorstellungen sowie eine Vision für die Smart Region Kreis Unna erarbeitet.
Diese soll als Kopf der Smart Region Strategie dienen und die Basis für die Erarbeitung von Zielsetzungen und Projekten in zwölf Handlungsfeldern der Smart Region Kreis Unna bilden.
Über die Ergebnisse der Workshops zur Erarbeitung von Zielen hinaus erfolgte eine Berücksichtigung der von den beteiligten Kommunen eingereichten Dokumente zu städtischen Zielen sowie der strategischen Zielsetzungen des Kreises Unna.
3 Unterzeichnung
der Vereinbarung
Aufgrund des tatsächlichen Projektstartes im April 2023 wurde mit der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung im ersten Quartal 2024 abzuschließen ist.
4 Rechtliche
Beurteilung
Die Rechtsgrundlagen für die Aufgabenwahrnehmung einer interkommunalen Projektleitstelle Smart Region Kreis Unna durch die Stadt Schwerte ergibt sich aus den §§ 1 und 23 ff des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW). Darüber hinaus sind der Kreis Unna als Zuwendungsempfänger sowie die beteiligten Kommunen an den Antrag und die von der Bezirksregierung Arnsberg beschiedenen Bedingungen gebunden.
5 Finanzielle
und haushaltsmäßige Auswirkungen einschließlich Folgekosten
Entsprechend des Beschlusses zur Beantragung einer Förderung interkommunaler Kooperationen wurde mit einem Aufwand von ca. 300.000 Euro jährlich für die Projektleitstelle kalkuliert.
Die Finanzierung der Projektleitstelle insgesamt erfolgt zentral über den Kreis Unna. Angestrebt wird eine möglichst umfassende Finanzierung über Fördermittel. Mit der Förderung durch die Bezirksregierung Arnsberg nach der Richtlinie zur Förderung interkommunaler Kooperationen wurden bereits Fördermittel in Höhe von 490.000 Euro akquiriert. Die ergänzenden Finanzbedarfe werden durch den Kreis getragen und fanden bereits Eingang in die Kreisumlage. Die Förderung von 490.000 Euro ergibt sich durch die Teilnahme aller kreisangehörigen Kommunen, setzt jedoch voraus, dass die Zusammenarbeit und die Projektleitstelle mindestens fünf (5) Jahre, also ausgehend von dem Förderbescheid, bis Oktober 2027 aufrechterhalten wird. Ein nachträglicher Ausstieg von beteiligten Kommunen würde zwangsläufig zur Reduzierung der Förderung und damit zu einer Erhöhung des Eigenanteils des Kreises Unna führen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
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Stabsstellenleiter Faulstich |
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