Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss des Rates der Stadt Bergkamen bestellt folgenden Schriftführer:
Schriftführer: Städtischer
Verwaltungsdirektor Thomas Hartl
Stv. Schriftführer: Stadtamtsrat Patrick Seyffert
Sachdarstellung:
Gemäß § 52 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Niederschrift über die im Rat gefassten Beschlüsse vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet.
Entsprechend § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW findet das Verfahren für den Rat in den Fachausschüssen entsprechende Anwendung. Dementsprechend wird die Niederschrift für den Ausschuss durch den Vorsitzenden sowie durch den bestellten Schriftführer unterzeichnet.
Aufgrund der ersten Sitzung des Wahlausschusses des Rats der Stadt Bergkamen ist eine Schriftführung zu bestellen.
Von der Verwaltung werden vorgeschlagen:
Schriftführer: Städtischer Verwaltungsdirektor Thomas Hartl
Stv. Schriftführer: Stadtamtsrat Patrick Seyffert
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Scheerer |
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